AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flash Media, Oberzeismering 7, 82327 Tutzing vertreten durch Linda Schmieder (nachfolgend: „Flash Media“)
1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Flash Media mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) Flash Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Flash Media als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Flash Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Flash Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
2 Leistungen von Flash Media / Mitwirkung des Kunden
(1) Flash Media erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Webdesign s und des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Flash Media nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Flash Media lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von Flash Media nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Flash Media zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Flash Media, bleibt der Vergütungsanspruch von Flash Media unberührt.
(3) Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen. Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von Flash Media erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er Flash Media hierüber unverzüglich hinzuweisen.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen oder auch Werbekonten ohne Nennung von näheren Gründen zu stoppen oder zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist Flash Media nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Flash Media bleibt in diesen Fällen unberührt.
(5) Flash Media steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Die vereinbarte Vergütung von Flash Media enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Flash Media und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Flash Media zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Flash Media und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Flash Media das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit uns via Telefon / Skype / Zoom gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@Flash Media-media.de (vorab) und sodann per Post an:
Flash Media, Oberzeismering 7, 82327 Tutzing. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Flash Media, Oberzeismering 7, 82327 Tutzing, vertreten durch den Linda Schmieder, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Flash Media, Oberzeismering 7, 82327 Tutzing, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Flash Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Flash Media zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist Flash Media berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://flash-media.net zu Werbezwecken zu verwenden.
5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Flash Media beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Flash Media eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Flash Media vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Flash Media sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Flash Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Flash Media wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
7 Erfüllung
(1) Flash Media wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Flash Media ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Flash Media bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Flash Media Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Flash Media gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Flash Media unberührt.
8 Haftung
(1) Flash Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Flash Media nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Flash Media nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Flash Media nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Flash Media ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Flash Media insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
9 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an Flash Media die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Flash Media abzuschließen ist, wird der Kunde Flash Media vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt Flash Media von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Flash Media hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
10 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte, installierte Systeme, Datenbanken, Software, Plattformen, Domains und Webseiten. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns zur Verfügung gestellten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde solche Inhalte oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende Vertragsstrafe als verwirkt.
(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Inhalten, Datenbanken, Reports, Plattformen und Software ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Plattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen vertragsabhängig festzusetzen ist, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige oder Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
(4) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte oder Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(5) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben, oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit Flash Media abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(6) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden außerdem bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
11 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Flash Media maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Starnberg.
AGB Stand: 03.03.22